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Старый 15.02.2010, 07:38
Nina G
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Antrag auf Elterngeld
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Es wird ruckwirkend nurfur die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem derAntrag auf Elterngeld eingegangen ist (§ 7 Abs. 1 BEEG).Zustandig fur die Bearbeitung des Antrages sind die von denLandesregierungen bestimmten Stellen (Elterngeldstellen). Beispiel Nordrhein-Westfalen. Auf der Website des Bundesministeriums fur Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann - abhangig vom Bundesland - die zustandige Elterngeldstelle abgefragt werden. *
Jeder Elternteil kann fur sich einmal einen Antrag aufElterngeld stellen. Mit der Antragstellung erfolgt eine Festlegungauf Zahl und Lage der Bezugsmonate. Der Antrag kanneinmal ohne Angabe von Grunden und zusatzlich einmal inbesonderen Hartefallen geandert werden...
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