Der Anspruch auf Elterngeld setzt nicht voraus, dass Elternzeitgenommen wird. Elterngeld steht daher zum Beispiel auch Hausfrauen undHausmannern, Auszubildenden und Selbststandigen zu. Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer mussen jedoch haufig ihren Anspruch auf Elternzeitgeltend machen, um ihre Arbeitszeit reduzieren und das Elterngeldbeanspruchen zu konnen. Dabei ist zu berucksichtigen, dass dieAnmeldung der Elternzeit spatestens sieben Wochen vor ihrem geplantenBeginn erfolgen muss. Zu beachten ist, dass der besondereKundigungsschutz mit der Anmeldung, fruhestens aber acht Wochen vorBeginn der Elternzeit besteht. Der Artikel Rechtsanspruch und Ratgeber zur Elternzeitbeschreibt die Voraussetzungen und das Verfahren. Es ist auch einStreifzug durch die rechtlichen Bestimmungen des Gesetzes zurElternzeit...
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