Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern mussen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abfuhren. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen konnen sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschaftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.
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