Irene, fur den Fall einer Nachzahlung darf der Eigentumer ein Teil der Kaution einbehalten, aber nicht mehr, als diese Nachzahlung in den vorigen Jahren gewesen war. Ich wurde an Ihrer Stelle noch auf die Endabrechnung warten und dann ihn schriftlich auffordern den eventuellen Restbetrag an Sie auszuzahlen. Sie konnen naturlich auch jetzt ihn anschreiben und auffordern eine Endabrechnung und Auszahlung der Kaution vorzunehmen und mitteilen, dass Sie mit der Einbehaltung der Kaution nicht einverstanden sind.
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