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Старый 10.11.2010, 22:34
Yuliya Diiki
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Zufuhrung Rucklagen und Verwaltervergutung zahlen nur Vermieter. Diese Kosten durfen auf Mieter nicht umgelegt werden. Wenn Ihnen die Wohnung gehort und Sie sie selber bewohnen, dann mussen Sie diese Kosten zahlen.
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