aus den Sozialgesetzbuch
§18 Leistung der AUsbildungsforderung.
(1) Nach dem Recht der Ausbildungsforderung konnen Zuschusse und Darlehen fur den Lebensunterhalt und die Ausbildung in Anspruch genommen werden.
(2) Zustandig sind die Amter und die Landesamter fur Ausbildungsforderung nach Ma?gabe der§§39,40,40a und 45 des Bundesausbildungsorderungsgestzes.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение!
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