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Старый 21.05.2009, 16:57
Аватар для gainst
gainst gainst вне форума
 
Регистрация: 20.06.2008
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Das stimmt nicht ganz. In der evangelischen Kirche wird es wie bishernur kirchliche Trauungen geben, wenn eine gultige standesamtlicheEheschlie?ung vorangegangen ist. Auch wenn das staatlichePersonenstandsgesetz zum 1.1.09 geandert wird – das Kirchenrecht hatsich in dieser Frage nicht geandert. Pfarrerinnen und Pfarrer durfenauch weiterhin keine Trauungen halten, wenn das Brautpaar nicht vorherauf dem Standesamt geheiratet hat. Ich finde das auch richtig so. Nachevangelischem Verstandnis ist der entscheidende rechtlich gultige Aktdie Eheschlie?ung auf dem Standesamt.
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Снова светит солнце, снова светится душа, и пасмурно не будет больше никогда!!!
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