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er Lebensunterhalt eines Auslanders ist gesichert, wenn er ihn einschlie?lich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme offentlicher Mittel bestreiten kann. Zur Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) muss ein Nachweis dieser ausreichenden Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden. Als Nachweis genugt z. B. die Darlegung der Einkommens- und Vermogensverhaltnisse mittels Gehaltsbescheinigungen, eines Prufberichts fur Selbststandige oder eine Verpflichtungserklarung durch eine im Bundesgebiet lebende Referenzperson gem. § 68 Aufenthaltsgesetz. Bei Studenten und Forschern gelten geringfugig andere Grenzen fur die Lebensunterhaltssicherung.
Zur Abgabe einer Verpflichtungserklarung sind vom Verpflichtenden folgende Unterlagen vorzulegen:
Pass/ bzw. Personalausweis und Passkopie vom Antragsteller25,- € Verwaltungsgebuhren.Daruber hinaus sind vorzulegen von
Arbeitnehmern:
letzte sechs NettoverdienstnachweiseArbeitsvertragaktuelle Arbeitgeberbescheinigung uber ein ungekund