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Старый 15.02.2009, 08:30
Лариса Эйхва
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Hallo zusammen.
es gibt eine einheitliche Regelung fur alle Bundeslander , welche die statliche Forderung fur Existenzgrunder betrifft. Das s. gen. Grundungszuschuss. Jedoch gibt es auch ein paar Voraussetzungen, die erfullt werden mussen, wie z. B. Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 von mindestens 90 Tagen; keine hauptberufliche gewerbliche Tatigkeit in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung. Nebenerwerb (bis zu 14,9 Stunden pro Woche) ist dabei nicht "schadlich". In diesem Fall erfolgt eine Ummeldung von Neben- auf Haupterwerb. Mit dem Antrag muss eine Rentabilitatsvorschau-Businessplan und Unternehmungsbeschreibung eingereicht werden. Bei Bewilligung erhalt man folgende Leistung: Arbeitslosengeld 1 zzugl. 300 € monatlich. Dauer 9 Mon. Spater kan man eine Weiterbewilligung fur die nachsten 6 Mon. beantragen. HIer muss ein Antrag und eine Ubersicht uber Einnahmen und Ausgaben vorgelegt werden. Fur die jenigen, die kein Arbeitslosengeld beziehen, gibt?s leider keine Forderung.
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