Genka, to chto pro Grabitelei eto drugoe, eto uzhe problematische Beweisverwertunga im Strafprozess. Reine StPO-Frage. Snimat'- ok. No Strafprozess vedet Staat. Frage: kann staat private aufnahmen zur beschuldigung verwenden? Kann das gericht zur verurteilunge verwenden? Grundsatzlich nein, da alle video-telefonuberwachungen nur vom richter angeordnet werden konnen. im zivilprozess: grundsatzlich ja, weil...In beiden Fallen noich 5-10 Ausnahmen

)) no eto skuchno