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Старый 18.03.2009, 19:41
Ярослав Сафья Ярослав Сафья вне форума
 
Регистрация: 17.09.2008
Сообщений: 121
По умолчанию

Bei 1 - 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von funf Jahren 4
Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar fur mehrfach
auffallig gewordene Kraftfahrer besucht.
Bei 9 - 13 Punkten kann er einmal innerhalb von funf
Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar fur
mehrfach auffallig gewordene Kraftfahrer besucht.
Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht fur Fahranfanger wahrend der Probezeit,
bei denen aufgrund zweier weniger schwerwiegender Versto?e (B-Versto?e)
oder einem schwerwiegenden Versto? (A-Versto?) ein Aufbauseminar von
der Behorde angeordnet wurde. In einem solchen Aufbauseminar fur
Fahranfanger konnen keine Punkte getilgt werden. Au?erdem kann nach
Teilnahme an einem Aufbauseminar fur Fahranfanger erst fruhestens nach
5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar fur mehrfach auffallig gewordene
Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht werden.
__________________
Айфон-ГОВНО!!!!!!!!!!!!!!!
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