Wenn ich im Jahr 1992 die deutsche Staatsangehorigkeit gekriegt habe, ist mir gesagt worden: meine eh. kasachische Staatsangehorigkeit darf ich behalten. Aber wenn ich oder meine Sohne nach Kasachstan fahren, dort unterlegen wir den kasachischen Gesetzen. Es hei?t: meine Sohne konnen zu Wehrdienst gerufen werden usw. Da habe ich nicht lange uberlegt und die Doppelt- zu klaren Einzeln gemacht. Es hat auch Geld gekostet, aber einmal. Jetzt, wenn ich auf die Rente gehe, kann man von mir nicht verlangen, dass ich die kasachischen Rente beantrage, da ich keine Burgerin von Kasachstan mehr bin.
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