Ne-e-e,Lilja,es ist nicht so.Die Steuerklasse 5 kann nur ein Ehepartner kriegen.Voraussetzung ist-nicht geschieden oder dauernd getrennt lebend.Also-die Steuerklasse 5 und 3 oder 4 und 4 gelten nur fur die Ehegaten.Schaue mal hier:Informationen zur Steuerklasse 5Die Ausstellung der Lohnsteuerkarte 5 ist im § 38 b Nr. 5 EStG geregelt. Voraussetzung ist, dass die Ehepartner nicht dauerhaft getrennt und im Inland leben. Die Steuerklasse 5 wird insbesondere dann empfohlen, wenn einer die Einkommen der Ehegatten stark voneinander abweichen, wenn z.B. einer 20.000 EUR pro Jahr und der andere 80.000 EUR pro Jahr verdient.
Die steuerliche Belastung in der Steuerklasse 5 ist allein deswegen *hoher, weil kein Grundfreibetrag, kein Sonderausgabenpauschbetrag, keine *Vorsorgepauschale und kein Kinderfreibetrag berucksichtigt werden *konnen. Die steuerliche Progression ist bereits ab dem ersten Euro *uberdurchschnittlich hoch * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Fazit ist-die Frau kann nicht die Steuerklasse 5 besitzen,da sie geschieden ist .Sie kann auch keine Steuerklasse 1(fur die Alleinstehende) bezitzen,da sie ein Anspruch auf Kinderfreibetrag hat.Dabei ist es unwichtig,ob sie Unterhalt von dem Ex-Mann bezieht oder nicht.Eine Bekannte von mir ist geschieden,bekommt ein Unterhalt von dem Ex-Mann und hat eine erwachsene Tochter,die momentan studiert und kein Einkommen hat.Die Frau hat eine Lohnsteuerklasse 2.Es tut mir leid,dass ich sowas sagen soll(ich mache es wirklich ungern),aber die Geschichte,die Anjas Freundin ihr erzahlt hat,entspricht nicht der Wahrheit.
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