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Старый 28.10.2011, 03:07
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Kontingentfluchtlinge

Die Zuwanderung von Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion regelte von 1991 bis Ende 2004 das Kontingentfluchtlingsgesetz (Gesetz uber Ma?nahmen fur im Rahmen humanitarer Hilfsaktionen aufgenommene Fluchtlinge). Das Gesetz entstand am 12. April 1990 auf Bestreben der frei gewahlten Volkskammer, welche sich entschuldigen wollte fur die SED, welche jegliche historische Verantwortung fur die Opfer des Holocausts und ihre Nachkommen abgelehnt hatte. Bewilligte Antrage berechtigten zum Bezug einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, eine Arbeitserlaubnis und Ausbildungsforderung. Als Nachweis genugte eine Geburtsurkunde, derzufolge man Jude ist oder mindestens einen judischen Elternteil hat. Grund der um 1990 einsetzenden Wanderungsbewegung waren der in der ehemaligen Sowjetunion zu beobachtende Antisemitismus sowie die desolate okonomische Lage nach dem Zerfall der ehemaligen Weltmacht. Das Gesetz wurde nach der Wiedervereinigung ubernommen und trat au?er Kraft mit der Einfuhrung des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005. Die Innenminister von Bund und Landern planten ursprunglich scharfere Bestimmungen fur die Einreise judischer Immigranten. Diese legten sie erst Ende 2004 vor, wogegen der Zentralrat der Juden erfolgreich protestierte. Es wurde neu verhandelt, so da? selbst die Union progressiver Juden sich zufrieden zeigte. Heute kann einwandern, wem in seinem alten sowjetischen Pass eine „judische Nationalitat“ bescheinigt wurde oder wer ein judisches Elternteil vorweisen kann. Die Eheleute des Einreisenden und seine minderjahrigen, unverheirateten Kinder durfen miteinreisen.
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