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Старый 25.10.2011, 03:47
Аватар для Deja Vu
Deja Vu Deja Vu вне форума
 
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Судя по графику на этом линке, самое большое кол-во безработных в Берлине, самое низкое- в Баварии.
На шла ещё один Лезе-Артикель, в котором говорится о том, что санкции по снижению пособия по безработице противоречат Конституции Германии.
HARTZ IV: SANKTIONEN DER ARGE VERFASSUNGSWIDRIG
Die Praxis der ARGEn in Deutschland, ihren "Kunden" bei der Verweigerung der Annahme einer Arbeitsstelle mit Kurzungen seiner Leistungen zum Lebensunterhalt zu drohen bzw. solche Sanktionen durchzufuhren, ist klar Verfassungswidrig. Ein Leserartikel
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sagt in Artikel 12: (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstatte frei zu wahlen. Die Berufsausubung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, au?er im Rahmen einer herkommlichen allgemeinen, fur alle gleichen offentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulassig. Nun stellt sich die Frage nach der Definition von Zwangsarbeit.
Was ist Zwang? Die Androhung einer Sanktion, die es unmoglich macht, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten (bis hin zur Streichung des Wohngeldes), ist sicher ein ausgeubter Zwang. Gekoppelt an die Forderung, eine bestimmte Tatigkeit zu ubernehmen, ergibt sich daraus klar der Tatbestand der Zwangsarbeit. Menschen, die ihr Recht der freien Wahl der Arbeitsstelle in Anspruch nehmen wollen, werden in dieser Ausubung ihrer Grundrechte von der ARGE nicht nur behindert, sondern, sollten sie auf ihrem Recht beharren, sogar der Obdachlosigkeit und dem Hunger preisgegeben. Es ist ein Skandal, dass dieser so offensichtliche Rechtsbruch nicht in der Offentlichkeit diskutiert wird und dass diese Aushohlung unserer Verfassung einfach widerspruchslos hingenommen wird. (Ein Leserartikel von C.K.H. 20.04.2008)
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