Dass der gesunde Menschenverstand und die Menschlichkeit bzw. Mildtatigkeit dabei auf der Strecke geblieben sind, gehort nicht zu dieser Beggrifflichkeit. Die nuchterne Gesetzgebung stellt fest: Die Familie hat Anspruch auf Aufnahme in Deutschland (Vater Deutscher, Sprachtest bestanden), aber sie durfen nicht gemeinsam einwandern. Die Mutter von funf Kindern darf zwar kommen, aber nicht jetzt, erst wenn uber das Familienzusammenfuhrungsverfahren entschieden worden ist.
Den Antrag auf Zusammenfuhrung konnen nur getrennte Familien stellen, also muss die Familie Hensel getrennt sein. Dabei musste das Ehepaar noch uberzeugt werden, dass es nicht gezwungen wird, sondern es freiwillig tut. Man kann nicht die Mutter von ihren Kindern trennen und umgekehrt. Wir haben ja schlie?lich nicht das Jahr 1941, als russlanddeutsche Mutter von ihren Kindern losgerissen wurden, in diesem Fall ist es ja eine freiwillige Zwangsentscheidung. Also: Selber schuld!!! – so der erhobene Zeigefinger.
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