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  #1673  
Старый 23.02.2012, 09:38
La Hoodra
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Die GKV nimmt nach dem gegenwartig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (z.B. Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze) und unter 55 Jahre alt sind *bzw. eine Familienversicherung moglich ist.
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