Поговорим, поспорим?
Нужно ли принуждать приезжих учить немецкий язык?
Насильно мил не будешь!
Права ли пословица?
Прав ли суд?
Читайте, размышляйте, рассуждайте!
Дискриминация – учить немецкий?
Нет! – гласит решение Федерального суда по трудовым спорам
Bundesarbeitsgericht: Deutschkurse sind nicht diskriminierend
ERFURT. Arbeitgeber durfen Angestellte mit schlechten Deutschkenntnissen zu einem Sprachkurs auffordern. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am Mittwoch, da? einer Putzkraft aus Kroatien deswegen kein Anrecht auf Schmerzensgeld wegen „ethnischer Diskriminierung“ zustehe.
Die Auslanderin arbeitet seit 1985 als Reinigungskraft in einem Schwimmbad. Nachdem sie auch an der Kasse eingesetzt wurde, forderte ihr Arbeitgeber sie 2006 auf, ihre Deutschkenntnisse auf eigene Kosten au?erhalb der Arbeitszeit zu verbessern. Die Kroatin klagte nach einer Abmahnung durch ihren Chef auf Schmerzensgeld in Hohe von 15.000 Euro wegen „ethnischer Diskriminierung“.
Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, da? die Forderung und die Abmahnung keine Diskriminierung darstellen. Ob der Arbeitgeber einen Deutschkurs bezahlen mu?, hange im Einzelfall vom Tarif- und Arbeitsvertrag ab, urteilten die Richter. Das Gericht bestatigte damit letztinstanzlich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2009.
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