Вот,Людмила,чем может закончиться ваша страсть по созданию альбомов из чужих фотографий:
URHEBERRECHTSVERLETZUNG
Urheberrechtsversto?e sind schnell begangen. Der haufigste Fall ist der, in dem Sie Musik anderen zum Download anbieten oder diese selbst ohne die erforderliche Lizenz zu besitzen, herunterladen. Urheberrechtsverletzungen liegen aber nicht nur vor, wenn Sie fremde Songs gegen den Willen des Urhebers zum Download bereitstellen. Auch andere geistige Schopfungen, wie zum Beispiel Videos, Fotos und speziell angefertigte Texte fallen darunter. Auch die zu einer eBay-Auktion gehorigen Texte des Verkaufers stammen aus dessen geistigem Eigentum und unterliegen daher dem Urheberrecht. Dieses verletzten Sie, wenn Sie den Text fur Ihre Angebote verwenden und diesen somit stehlen. Aber auch das unerlaubte Verwenden von Fotos *fur eigene Zwecke stellt einen Urheberrechtsversto? dar. *In diesem Fall konnen gegenuber dem Schadiger unter anderem Anspruche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht werden.
In all diesen und unzahlig weiteren Fallen konnen Sie durch den Urheber des Werks (Rechteinhaber) mithilfe eines Rechtsanwalts kostenpflichtig abgemahnt werden.
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