Поле чудес для личных нужд
Переселенец вырастил коноплю под присмотром полиции, она же и собрала урожай
Drogen wachsen auf der Waldlichtung
Als Erntehelfer betatigten sich Polizeibeamte in einem Waldstuck bei Stettfeld, Franken. Dort hatte ein 22-Jahriger eine kleine Lichtung gerodet und auf 200 Quadratmetern "Gartenbau" betrieben: mit verbotenen Gewachsen. Wegen seiner Cannabis-Plantage verurteilte ihn ein Schoffengericht in Ha?furt zu einer Bewahrungsstrafe.
Seit 1995 lebt der Ru?landdeutsche mit seiner Familie in Deutschland, wie er dem Gericht erzahlte . Trotz einer abgeschlossenen Berufsausbildung und der Einbindung in Familie und Freunde geriet er Anfang 2010 auf die schiefe Bahn. "Ich hatte einen Durchhanger", erklarte der junge Mann auf die Frage des Vorsitzenden Richters Roland Wiltschka, wie es innerhalb weniger Wochen zu mehreren Vorfallen kam, mit denen sich die Justiz befassen musste. Unter anderem randalierte der 22-Jahrige im Haus seiner Eltern und schlug mit einer Axt die halbe Einrichtung kurz und klein; gegenuber seiner Verlobten wurde er gewalttatig.
Wachsender Bedarf
Im Nachhinein schob der Angeklagte dies auf den Drogenkonsum, der in dieser Phase offenbar uberhand nahm. Um seinen wachsenden Bedarf zu decken und nicht mehr von Dealern abhangig zu sein, entschied sich der 22-Jahrige damals fur die eigene Hanfplantage. In einem Privatwald bei Stettfeld fand er ein geeignetes Stuck Land, kultivierte die Flache, sate den Hanf aus und "hegte und pflegte die kleine Landwirtschaft" (Wiltschka) gema? einer Anleitung, die er sich im Internet heruntergeladen hatte.
Am Ende waren die Pflanzen mehr als einen Meter hoch, doch bevor er die Ernte einfahren konnte, kam die Polizei dem 22-Jahrigen zuvor. Nach einem anonymen Hinweis aus Stettfeld hatten die Beamten die Plantage schon im Fruhjahr entdeckt und das Gedeihen der Pflanzen beobachtet. Zum richtigen Zeitpunkt waren sowohl der Hanf als auch der "Gartner" reif.
Und weil die Drogenmenge, die Experten des Landeskriminalamtes schlie?lich aus den Pflanzen gewinnen konnten, mit 653 Gramm Marihuana (9,1 Gramm Wirkstoffgehalt) keine Bagatelle mehr war, landete der 22-Jahrige vor dem Schoffengericht. Bis zu 15 Jahre Haft stehen auf den Besitz solcher Rauschgiftmengen. "Das ist kein Kavaliersdelikt mehr, das ist ein Verbrechen", sagte der Staatsanwalt Christopher Rosenbusch.
Aufgrund der Umstande der Tat stuften sowohl der Staatsanwalt als auch das Schoffengericht den Gesetzesversto? des 22-Jahrigen jedoch als weniger gravierend ein. Zu seinen Gunsten sprachen unter anderem sein Gestandnis und die Tatsache, dass er seither die Finger von Drogen lasst und sich auch mit der Familie und seiner Verlobten wieder versohnt hat. So kam der 22-Jahrige mit einer Bewahrungsstrafe davon: Die acht Monate Haft muss er nicht verbu?en, wenn er sich in den nachsten drei Jahren straffrei fuhrt...
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