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Старый 08.02.2012, 07:07
Ирина S
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Rechtliche Informationen fur Kaufer
1. Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?<img src="********pics.ebaystatic.com/aw/pics/de/rechtsportal/arrowBack_11x9.gif" width="11" height="9" border="0">
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Wer als Verkaufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages uber diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot fur einen Artikel abgeben oder den Artikel uber "Sofort-Kaufen" erwerben, erklaren Sie damit die Annahme des Angebots.
Kommt es uber den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Burgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsatzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung uber den Artikel geandert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.
Beim Erwerb eines Artikels von einem gewerblichen Verkaufer haben Sie jedoch in der Regel die Moglichkeit, sich von dem Vertrag durch Ihr Widerrufs- oder Ruckgaberecht wieder zu losen.
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