Nachforschungen nach Packchen, Waren- und Buchersendungen sowie nach Paketen, deren Einlieferungsbeleg nicht vorliegt, sind unter der Voraussetzung einer genauen Inhaltsangabe moglich. Schadensersatz kann bei einer erfolglosen Nachforschung fur Sendungen ohne Einlieferungsnachweis in der Regel nicht geleistet werden.
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