Der Vermieter oder die neue Mieter haben Ihnen die bezahlte Miete zuruckzugewahren. Und das aus einem einfachen Grund. Mietvertrag setzt Leistung und die davon abhangige Gegenleistung voraus. Erhalten Sie die Leistung nicht - zu Verfugung gestellter Mietraum, wo Sie jederzeit rein und raus durfen - dann haben Sie die Miete nicht zu zahlen.
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