Danke fur viele Rate! Habe mich bei meinem Amwal in Rahmen Wohnrecht erkundigt. Die gesetzliche Regeleung lautet so: Im Falle das in der Wohnung keiner mehr wohnt bezahle ich die Miete bis zum Vertragende. Sobal der noch rechtliche Mieter verhindert ist die Wohnung wieder zu betreten und "sein eigenes" dort zu treiben ist der Vermieter verpflichetet mir komplette Miete fur diesen Monat zuruck zu zahlen. Und das ist unabhangig ob ich die Miete zu zahlen habe, die Schlussel schon ubergben wurden und der Mietvertrag ers ab dem Datum lauft nach dem Ablauf von meinem Mietvertrag.
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