Wenn ein Anwalt sonnst 120-130 Euro die stunde nimmt
Lilja, ein Anwalt darf eine Zeithonorarabrechnung nur in seltenen Fallen vereinbaren, ansonsten werden seine Gebuhren nach der RVG Tabelle berechnet und sind vom Gegenstandswert abhangig. *Aber es stimmt, dass ein Anwalt nach Proze?kostenhilfe viel weniger verdient als wenn es normal bezahlt ware.
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