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Старый 18.05.2010, 05:45
Лиля
Guest
 
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Olga, um den Anwalt nicht zahlen zu mussen, brauchen Sie einen Beratungshilfeantrag. Ihr Anwalt kann Ihnen diesen aushandigen, wenn Sie danach fragen. Allerdings mussen Sie alle Ihre Einkunfte und Ausgaben dort reinschreiben, quasi Ihre finanzielle Situation preisgeben. Und sollte es sich *rausstellen, das Sie trotz allem zahlungsfahig sind, werden Sie den Anwalt weiterhin selbst zahlen mussen. Aber da Ihnen ja die Prozesshilfe bereits bewilligt wurde, sehe ich keine Probleme fur die Bewilligung der Beratungshilfe. Fragen Sie Ihren Anwalt.
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