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Старый 30.12.2009, 22:50
ladimir
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Arbeitsrecht:
Unwirksamkeit einer pauschalen Uberstundenvergutung
Das LandesarbeitsgerichtHamm hat in seinem Urteil vom 18.03.2009 (Az. 2 Sa 1108/08) uber eineVergutungsklausel mit folgendem Inhalt zu entscheiden:
„ § 3
Fur seine Tatigkeit erhalt der Arbeitnehmer ein monatlichesBruttogehalt in Hohe von Euro 2.500,00. Nach sechs Monaten erhalt derArbeitnehmer ein monatliches Bruttogehalt in Hohe von 3.000,00 Euro.Das Bruttogehalt bezieht sich auf jeweils 45 Arbeitsstundenwochentlich. Davon sind 38 Normalstunden und 7 Mehrarbeitsstunden. DieMehrarbeitsstunden konnen im Falle betrieblicher Erfordernisse ganzoder teilweise abgebaut und verrechnet werden. Mit der vorstehendenVergutung sind erforderliche Uberstunden des Arbeitnehmers mitabgegolten.“
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