Вот что я нашёл.
"Uberstunden sind mit dem Gehalt abgegolten." Diese Formel in Arbeitsvertragen ist noch in Gebrauch, aber nun konnen Sie diese nicht mehr verwenden, wie aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervorgeht.
Gehalt: Uberstunden mussen mit regularem Stundenlohn vergutet werden
Die Formel "Uberstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist rechtswidrig, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Die Folge ist, dass nachweislich geleistete Uberstunden mit dem regularen Stundenlohn vergutet werden mussen (LAG Hamm, Az. 2 Sa 1108/08). Das Gericht weist ausdrucklich auf § 307 BGB hin, nach dem eine Klausel wie die oben genannte den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Uberstunden: Alternative Formulierungen sind moglich
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