Показать сообщение отдельно
  #44  
Старый 30.12.2009, 05:52
ladimir
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

Beginn und Dauer der taglichen Arbeitszeit richten sich nach den Erfordernissen des Arbeitgebers und werden durch den Arbeitgeber festgelegt.
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, Nacht-, Wochenschicht, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehr- und Uberarbeit, wie auch Wochenend-, und Bereitschaftsdienste zu leisten, soweit dies gesetzlich zulassig ist.
Ответить с цитированием