Das G ist doch dann wenn Sie in Ihrer Bwewgungsfahigkeit im Strassenverkehr erheblichbeeintrachtigt sind.
RF-mit dem im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird,da? die Voraussetzungen fur die Befreiung von der Rundfunkgebuhrenpflicht und ggf.fur eine Erma?igung der Telefongebuhren erfullt sind.
Die gesundheitlichen Merkmale fur das Merkzeichen *RF *liegen z.B.vor bei Personen mit einem GdB von wenigstens 80,die wegen ihrer Behinderung standig nicht an offendlichen Veranstaltungen teilnehmen konnen.
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