Bei der Frage fur 19 -jahrigen sieht die sache einwenig anders aus , ab 18 Jahre muss auch die Mutter des Kindes *sich daran beteiligen, d.h. sie ubernimmt auch jetzt die Halfte des Unterhaltes.Deswegen mussen Sie sich beim Jugendamt beratenlassen.Schauen Sie in den Unterhaltstitel ein, bis wann sie sich verpflichtet haben, manchmal steht drin bis 21 J. Selbstverstandlich bis 25 solange Kind lern, aber so ist es auch nicht immer.....
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