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Старый 29.11.2011, 10:14
Аватар для Семья Видмэ
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Регистрация: 25.11.2011
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По умолчанию

Das OLG Saarbrucken statuierte in seinem Beschluss die nachfolgend aufgelisteten fur arbeitslose Unterhaltspflichtige:
1. Die Unterhaltspflicht gegenuber einem minderjahrigen Kind ist eine existentielle Verpflichtung des Unterhaltsschuldners.
2. Aus diesem Grund muss der zum Unterhalt Verpflichtete alles zu tun, was in seiner Macht steht, um seine Unterhaltspflicht zu erfullen.
3. Der Unterhaltsverpflichtete muss deshalb selbst Tatigkeiten anzunehmen, die deutlich unter seinem Ausbildungsniveau liegen.
4. Der Unterhaltsschuldner muss jede Art von Tatigkeit aufnehmen, die geeignet ist, ihm die Erfullung seiner Unterhaltspflichten zu ermoglichen.
5. Um eine solche Arbeitsmoglichkeit zu bekommen, muss der Unterhaltsverpflichtete jede ihm mogliche Anstrengung leisten.
6. Er muss jedenfalls den Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstatigen aufwenden, um eine zumutbare Tatigkeit der oben beschriebenen Art zu finden.
7. Nur dann - im Ausnahmefall - wenn der Unterhaltsverpflichtete nachweisen kann, dass er diese Verpflichtungen vollstandig erfullt hat, ist eine Unterhaltsreduzierung moglich.
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На мой взгляд, отказываться от чего-то в этой жизни есть резон только тогда, когда либо “оно” того не стоит, либо, по-вашему, вы не стоите “того”. Во всех остальных случаях, добровольный отказ от желаемого – это малодушие и потакание своему страху “боятьс
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