Тема: Erbrecht
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Старый 15.07.2008, 18:23
Ильяс Кады
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Schulden, die vor dem Tod entschtanden sind, werden bei der Berechnung der Erbschaftsteuer als Erblasserschulden abgezogen, wie Sie diese begleichen ist Ihre Sache, d. h. die Mutter kann sich mit den Kindern absprechen wer was zahlt. Um die Erbschaft auszuschlagen (nicht annehmen) z. B. wegen Uberschuldung des Erblassers ist es schon zu spat, da dafur man nur 6 Wochen Zeit nach der Kentnissnahme vom Erbfall zu reagieren hat. Wie so wenden Sie sich nicht an ein Steuerberater?
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