Ирина Вамбольт
die Werbeungskostenpauschale in Hohe von 920,00 € mussen Sie naturlich von Ihrem Jahreseinkommen abziehen. Wenn Ihnen mehr Werbungskosten, als insgesamt die pauschalen 920,00 € entstehen (z. B. Fahrtkosten bis zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle, Bewerbungskosten, Kontofuhrungsgebuhren, Lernmaterial usw.) dann durfen bzw. mussen Sie die Angaben dazu machen und diese Kosten von Ihrem Einkommen abziehen, somit kommen Sie unter die Grenze von 7.680,00 € und Ihre Eltern haben wieder Anspruch auf das Kindergeld.
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