Евгения:Es mag sein, dass das Kindergeld fur Ihren Mann bei der Berechnung von BAfoG-Leistungen/Wohngeld zu berucksichtigen ist, damit kenne ich mich nicht aus. Steuerrechtlich ist das Kindergeld bei den Eltern zu berucksichtigen, es spielt auch keine Rolle an wen oder ob uberhaupt Kindergeld ausgezahlt wurde. Fur Finanzamt reicht es aus, dass ein Anspruch auf Kindergeld bestand. Kindergeld kann auch an volljahrige Kinder direkt ausbezahlt werden, falls die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
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