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Старый 15.03.2011, 03:16
Ирина S
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Angemessene Wohnungsgro?eDie Angemessenheit der Gro?e einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Hohe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die gro?er als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Gro?e angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
zur Wohnungsgro?e gelten die aus dem fruheren Sozialhilferecht ubernommenen Regelwerte:
45m? sind fur eine, 60m? fur zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusatzlichen Wohnraum von 15m? beanspruchen; das gilt allerdings nicht fur Kinder im Babyalter.
Die angebenen Wohnunggro?en gelten nur fur Mietwohnungen. Fur Eigentumswohnungen und Eigenheime des Arbeitslosengeld 2 Empfangers gelten fur die Frage der Angemessenheit andere Werte.
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