Rechtstipp vom 01.02.2012 * * Die Kanzlei Urmann und Collegen hat Ende des letzten Jahres Aufmerksamkeit erregt, als Sie Ihre offenen Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen offentlich Inkassounternehmen angeboten haben.
Die DEBCON GmbH aus Witten, ein professionelles Inkassounternehmen, hat Forderungen von U+C gekauft und treibt diese nun ein. In ihren Inkassoschreiben fordern sie zur Zahlung einer Summe in Hohe von 1286,80 €.
Nach den uns vorliegenden Schreiben handelt es sich offensichtlich um Serienbriefe, welche keinen Bezug zum Einzelfall aufweisen und insbesondere nicht auf Einwande eingehen, welche bereits in dem Filesharing Verfahren erhoben wurden. Das Schreiben stellt es vielmehr so dar, als dass es sich um unbestrittene Forderungen handelte.
Jedoch ist der Anspruch keinesfalls so eindeutig, wie das Inkassounternehmen es darstellt. Sowohl bei der Abmahnung als auch bei dem Inkassoschreiben ergeben sich Zweifel an der Rechtma?igkeit der Forderungen. Im Ubrigen ist umstritten, ob die Kosten fur das Inkassounternehmen uberhaupt erstattungsfahig sind.
Wenn man sich damals gegen die Abmahnung nicht verteidigt hat, sollte man sich gegen die Inkasso-Forderung verteidigen. Sollten Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, ignorieren Sie es keinesfalls, da sonst unter Umstanden tatsachlich ein Mahnverfahren eingeleitet werden kann.
Wir stehen wir Ihnen gerne zur Verfugung und verteidigen Sie gegen diese Forderung.
Der Erstkontakt ist bei uns ubrigens kostenlos.
Kontakt: office@hoesmann.eu
Telefon: 030 956 07 177
Quelle:
***********.anwalt.de/rechtstipps/inkasso-forderungen-von-debcon-gmbh-fuer-urmann-und-collegen_023741.html
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