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Старый 19.01.2010, 18:40
Елена Кангна
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Bei der Schulanmeldung erhalten alle Eltern einen Termin beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, wo der Amtsarzt die Schulreife untersucht. In Ausnahmefallen konnen Kinder auch von der Schulpflicht zuruckgestellt werden. Es mussen schon besondere Grunde wie etwa eine Behinderung oder eine erhebliche Entwicklungsverzogerung vorliegen. Uber die Befreiung von der Schulpflicht mussen die Arzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes entscheiden. Durch die Einfuhrung der flexiblen Schulanfangsphase sollen die Ruckstellungen praktisch uberflussig werden. Schlie?lich konnen die Kinder die Anfangsphase je nach Entwicklungsstand in den altersgemischten Gruppen in zwei oder drei Jahren durchlaufen, ohne dabei "sitzen" zu bleiben.
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