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Старый 06.02.2011, 01:45
Юлия Гэмь
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Nach einer weiteren seit dem 04.10.2004 geltenden Anderung verlieren Personen, die sich au?erhalb Kasachstans aufhalten und sich ohne Begrundung nicht konsularisch registrieren lassen, nunmehr bereits nach drei Jahren die kasachische Staatsangehorigkeit. Nach der bisherigen Regelung galt dafur eine Frist von funf Jahren.
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