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  #68  
Старый 12.01.2009, 18:08
Владимир Кэннэ
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По умолчанию

Spataussiedler und ihre mit ihnen aufgenommenen Familienangehorige
erwerben die deutsche Staatsangehorigkeit nach § 7 StAG kraft Gesetzes
mit Ausstellung der Spataussiedlerbescheinigung, ohne dass sie die
bisherige Staatsangehorigkeit aufgeben mussen. Soweit das
Staatsangehorigkeitsrecht ihrer Herkunftsstaaten dies vorsieht,
erwerben ihre in Deutschland geborenen Kinder dann bereits mit der
Geburt neben der deutschen auch deren Staatsangehorigkeit. (fr)
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