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Старый 16.08.2011, 23:58
Ирина S
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"Ein Mehrfamilienhaus ist kein Kloster" *Das hei?t: Bei Kinderlarm ist eine erweiterte Toleranzgrenze angebracht. Das gilt insbesondere fur Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern. Hier sind auch Storungen nach 22 Uhr hinzunehmen, denn niemand kann verhindern, dass ein Baby nachts einmal schreit. Ein Dusseldorfer Richter hat das so formuliert: "Ein Mehrfamilienhaus ist kein Kloster, Kinder konnen nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden."
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