Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Minijobber, die unverschuldet infolge Krankheit arbeitsunfahig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelma?igen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt wird fur die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfahigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet waren (§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG).
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