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  #302  
Старый 01.05.2010, 23:37
Ирэна Kмау
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"Abrechnung mit Lohnsteuerkarte
Auch fur einen 400-Euro-Job kann die Abrechnung per Lohnsteuerkarte erfolgen. In den Steuerklassen I bis IV fallt bei 400 Euro noch keine Lohnsteuer an, d.h. das Gehalt wird ohne Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritatszuschlag ausgezahlt. Trotzdem kann es sich bei der jahrlichen Steuerfestsetzung auswirken, wenn man selbst oder der Ehegatte entsprechend hohe andere Einkunfte hat.
In Steuerklasse V (mitverdienender Ehegatte) werden bei 400 Euro Gehalt 48,50 Euro Lohnsteuer abgezogen. Der Grund dafur ist, da? die eigenen Freibetrage praktisch teilweise dem Ehegatten in seiner Steuerklasse III uberlassen wurden, weil sie sich bei seinem Gehalt hoher auswirken. In Steuerklasse VI liegt die Lohnsteuer bei 60 Euro (in beiden Fallen ggf. auch Kirchensteuer). Das ist dann der Fall, wenn es sich um ein zweites Arbeitsverhaltnis handelt."
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