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Старый 30.04.2010, 19:18
Холод
Guest
 
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Normal *0 *21 * Какой кошмар!!! Но интересно!!!
Im Falle der geringfugigen Beschaftigung (auf Basisbis 400,00 €) ubernimmt der Arbeitgeber die pauschale Steuer in Hohe von 2%.Liegt dem Arbeitgeber eine Lohsteuerkarte vor, entfallt die PauschaleLohnsteuer von 2 %. Wenn Sie die Lohsteuerklasse V oder VI haben =Lohnsteuerabzug von Ihrem Gehalt. Steuerklasse I, II, III, IV = keine Steuerfallig. Sozialversicherung beruhrt diese Regelung nicht, die tragt weiterhinpauschal der Arbeitgeber! Also Steuerklasse I,II,III,IV 400,- Brutto = 400,-Netto. Nur bei der Aufstockung zur der Rentenversicherung von 4,9 *% von dem Bruttogehalt, verringert sich dieAuszahlung.!!
что Arbeitgeberu Basis finanziell не выгодно - ерунда!!!
Извените за немецкий, по русски я это не учила!!
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