Irina, sehen Sie kein Unterschied zwieschen Wohgeld, Soz .hilfe oder ALG2*-) ? Wohngeld kanns auch erhalten wenn arbeiten gehst!!!
In ALG2 sind alle diese Leistungen wie Wohlgeld und Kindergeldzuschag mit eingeschlossen und dadurch bestet kein Bedarf auf eine Beantragug!!!! Versuchen Sie zu erst diese Sacheverhalte zu trennen:-) :-) .
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