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Старый 08.01.2010, 06:54
Аватар для Popova
Popova Popova вне форума
 
Регистрация: 03.11.2008
Сообщений: 91
По умолчанию

Der angemesseneUnterhalt des mit dem Unterhaltspflichtgen zusammen wohnenden Ehegattenbetragt mindestens 1.050 Euro im Monat inklusive 350 Euro Warmmiete undrichtet sich im Einzelfall jeweils nach den ehelichenLebensverhaltnissen und nach dem Halbteilungsgrundsatz.
Die *fruhere unterschiedliche Berechnung des Unterhalts fur die alten und die neuen *Bundeslander ist zum 1.1.2008 entfallen.
Trager vonSozialleistungen konnen in manchen Fallen fur Leistungen an altereMitburger deren Kinder in Regress nehmen. Hier zwei interessanteUrteile zum Elternunterhalt :
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Мужчина-это дичь, которая думает, что она охотник.
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