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Старый 05.03.2009, 02:48
Oleg Ximmi
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Was die Kieferorthopadie betrifft, haben die K-Kassen sogenannten KIG-Gruppen (I-V) Die Kosten fur KIG 1 und 2 werden von den K-Kassen ubernommen. Allerdings man tritt erstmal in Vorleistung. Die KIG 3,4,5 gelten nicht als medizinisch notwendig und somit nicht erstattungsfahig. Sollte die Zahnarzliche Rechnung fur eine Kieferorthopadie die privaten Leistungen beinhalten, konnte es zu Problemmen mit der K-Kasse fuhren. Da im Gegesatz zum Zahnersatz, gilt hier "alles oder nichts- Prinzip". Hier bin ich nicht zu 100% sicher, dieses Info habe ich von einer K-Kasse.
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