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Старый 22.10.2009, 22:00
gebErbes
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Alexsander
Abzugsbetrag fur Privatfahrten: 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG, das wird bei der Steurerklahrung angegeben
Was Steurbefreiung fus Auto gild , das Auto mus auf den Behinderten zugelassen /angemeldet sein und darf nur im Sinne fur den Behinderten genutz werden.
Steurbefreiung wird bei dem Finanzamt gemacht ......
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