Bespiel:
Der VN verursacht im Zustand absoluter Fahruntuchtigkeit infolge Alkohol- oder Drogenkonsums einen Verkehrsunfall (Regress: 5.000 €) und begeht dann noch Unfallflucht (Regress im Regelfall: 2.500 €); dann betragt der Gesamtregress hochstens 7.500 €.
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