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Старый 08.06.2008, 23:58
Оксана
Guest
 
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По умолчанию

Zum Umtauschen von Waren muss die Ware nicht in der Originalverpackung abgegeben werden (auch bei Deichmann mussen die Schuhe nicht im Karton abgegeben werden).

Die gesetzliche Gewahrleistung betragt 2 Jahre . Einige Geschafte bitten eine Garantie, welche uber diese 2 Jahre *geht. *Innerhalb *von ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, dass heisst nicht der Kaufer sondern der Verkaufer beweisen muss, dass die Ware beim Kauf nicht mangelhaft war.
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